Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 03.04.2018

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 09.04.2018 - 1 OLG 21 Ss 772/17   

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https://dejure.org/2018,7833
OLG Dresden, 09.04.2018 - 1 OLG 21 Ss 772/17 (https://dejure.org/2018,7833)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.04.2018 - 1 OLG 21 Ss 772/17 (https://dejure.org/2018,7833)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. April 2018 - 1 OLG 21 Ss 772/17 (https://dejure.org/2018,7833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 130
    Subjektiver Tatbestand der Volksverhetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Revisionsentscheidung im Strafverfahren gegen einen Kleinbauern wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung ergangen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Volksverhetzung durch »Facebook«-Posting »Drecksvolk«

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Revisionsentscheidung im Strafverfahren gegen einen Kleinbauern wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung ergangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Volksverhetzung durch Facebook-Posting "Drecksvolk"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 839
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Meißen, 09.05.2017 - 11 Cs 206 Js 7996/16
    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2018 - 1 OLG 21 Ss 772/17
    Strafsenat Aktenzeichen: 1 OLG 21 Ss 772/17 Amtsgericht Meißen 11 Cs 206 Js 7996/16.
  • BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99

    (Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2018 - 1 OLG 21 Ss 772/17
    Denn wenn das Amtsgericht ausführt (UA S. 4), dem Angeklagten könne "nicht widerlegt werden, dass er diese Äußerung nur gegenüber den Schafdieben tätigte und nicht insgesamt die Asylanten bzw. Flüchtlinge als abgrenzbare Mehrheit von Menschen und somit einen Teil der Bevölkerung meinte", so übersieht es, dass die Zurückweisung einer Einlassung es nicht erfordert, dass sich ihr Gegenteil positiv feststellen lässt (BGH, NStZ 2000, 86; KK-Ott, a.a.O., § 261 Rdnr. 28 a. E.).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2018 - 1 OLG 21 Ss 772/17
    Da im Rahmen des § 130 StGB bedingter Vorsatz ausreicht, kommt es darauf an, ob der Täter das Vorliegen der tatbestandlichen Norm als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 03. April 2008, Az.: 3 StR 394/07 Rdnrn. 27/28 nach juris).
  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2018 - 1 OLG 21 Ss 772/17
    Die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich somit darauf, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (BGH, NStZ 2012, 110).
  • VG Berlin, 21.05.2019 - 27 K 93.16

    Maßnahmen gegen einen Betreiber einer Facebook- Seite wegen jugendgefährdendem

    Teile der Bevölkerung sind beispielsweise die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Moslems (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Mai 2011 - 1 Ss 175/11 -, BeckRS 2011, 18458; Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner/Cole/Wagner, Rundfunkstaatsvertrag Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Ordner III, Teil C, 67. AL Oktober 2016, § 4 JMStV Rn. 19) oder auch die hier lebenden Flüchtlinge oder Asylbewerber (vgl. OLG München, Beschluss vom 17. September 2018 - 18 W 1383/18 -, juris, Rn. 47; OLG Dresden, Urteil vom 9. April 2018 - 1 OLG 21 Ss 772/17 -, MMR 2018, 839; OLG Hamm, Beschluss vom 7. September 2017 - 4 RVs 103/17 -, juris, Rn. 2).
  • KG, 13.02.2023 - 121 Ss 140/22

    Volksverhetzung durch Verharmlosen der NS-Verbrechen im Zusammenhang mit

    Da im Rahmen des § 130 StGB bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07 -, juris Rn. 28; KG, a. a. O.; OLG Dresden, Urteil vom 9. April 2018 - 1 OLG 21 Ss 772/17 -, juris Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - III-1 RVs 66/15 -, juris Rn. 23), kommt es darauf an, ob der Täter das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, a. a. O.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 03.04.2018 - 4 W 282/18   

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https://dejure.org/2018,8473
OLG Dresden, 03.04.2018 - 4 W 282/18 (https://dejure.org/2018,8473)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.04.2018 - 4 W 282/18 (https://dejure.org/2018,8473)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. April 2018 - 4 W 282/18 (https://dejure.org/2018,8473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • JurPC

    Gegendarstellungsverlangen bezüglich Internet- und Rundfunkbeitrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverzüglichkeit eines Gegendarstellungsverlangens

  • rechtsportal.de

    RStV SN § 56 Abs. 2
    Unverzüglichkeit eines Gegendarstellungsverlangens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Gegendarstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 839
  • afp 2018, 353
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 08.06.2000 - 4 W 26/00

    Beurteilung der "Unverzüglichkeit" einer Gegendarstellung i.S.d. § 10 Abs. 3 S. 3

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2018 - 4 W 282/18
    Ob der Betroffene ohne schuldhaftes Zögern auf die Verbreitung der Gegendarstellung hingewirkt hat, beurteilt sich nach heute ganz herrschender Meinung nach den Umständen des Einzelfalles (OLG Stuttgart, ZUM 2000, 773; Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl. 25. Kapitel Rn 26 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 26.10.2006 - 4 U 1541/06
    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2018 - 4 W 282/18
    Liegen keine besonderen Umstände vor, ist für die Geltendmachung des Anspruchs auf Gegendarstellung eine Frist von 14 Tagen als angemessen anzusehen, wenngleich diese Frist keine Obergrenze darstellen darf (Senat, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 U 142/17 -, Rn. 2, juris; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 4 U 1541/06 -, juris).
  • OLG Dresden, 14.03.2017 - 4 U 142/17

    Gegendarstellungsfähigkeit einer Äußerung über einen Politiker

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2018 - 4 W 282/18
    Liegen keine besonderen Umstände vor, ist für die Geltendmachung des Anspruchs auf Gegendarstellung eine Frist von 14 Tagen als angemessen anzusehen, wenngleich diese Frist keine Obergrenze darstellen darf (Senat, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 U 142/17 -, Rn. 2, juris; Urteil vom 26. Oktober 2006 - 4 U 1541/06 -, juris).
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